jeudi 30 septembre 2010

NOS AMIS ALLEMANDS

Inland

Hamburger Zustände:

Keine Gefängnisstrafe für brutale Schläger

PAS DE PEINE DE PRISON POUR DES RACAILLES BRUTAUX

Vergangenes Jahr prügelte ein 20-Jähriger brutal auf einen amerikanischen Austauschstudenten ein, nur weil er ihn für schwul gehalten hatte - bestraft wird er dafür allerdings nicht, entschied das zuständige Amtsgericht Hamburg-Harburg.

Das Gericht drohte M. als einzige eventuelle Strafe eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird. Es wurde nicht definiert, wie hoch diese Strafe ausfallen könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 18 Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hat sich dagegen für eine Betreuung des Täters eingesetzt und ihn als geistig behindert bezeichnet.

Die vier Täter haben vor knapp 2009 den im Rollstuhl sitzenden US-Studenten im Stadtteil St. Georg erst als "Schwuchtel" bezeichnet und anschließend brutal zusammengeschlagen. Der 27-jährige Joshua S., der an der ist seit einer Kopfoperation vor fünf Jahren gelähmt. Er erlitt eine Platzwunde über dem rechten Auge, Schnitte an der Hand und schwere Prellungen am Oberkörper. "Vielleicht haben mir die Titanplatten, die ich seit den Operationen im Jahr 2005 im Kopf habe, das Leben gerettet", erklärte der Student später gegenüber dem "Hamburger Abendblatt". "Ich hatte den Eindruck, dass die Jugendlichen mich grundlos tottreten wollten. Ich verstehe nicht, wie man so etwas tun kann".

Die Polizei hatte in der Fahndung die Täter wie folgt beschrieben: Etwa 15 bis 17 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, sehen südländisch aus und haben dunkle kurze Haare. Einer der Täter fiel durch seinen auffälligen Haarschnitt auf: Er hatte die Haare an beiden Seiten des Kopfes ausrasiert.

Zu seinem Tatmotiv erklärte M. im Prozess: ""Die haben Englisch gesprochen und ich wusste nicht, was. Das hat mich provoziert." Nach dem die Polizei ein Video veröffentlichte, das den Tathergang zeigte, wurde M. von seiner Tante erkannt und dazu gedrängt, sich der Polizei zu stellen - die Mutter von M. begleitete dann ihren Sohn zur Polizei.

M.s Anwalt führte aus, dass sein Mandant mehrfach auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen habe. Allerdings hätten auch "Alkohol und Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Der Verteidiger erklärte, dass M. eigentlich kein schlechter Mensch und wegen einer geistigen Behinderung nicht voll für seine Taten verantwortlich sei: "Er ist nicht böswillig, die Tat beging er auf einer anderen Ebene".

Die anderen drei Gewalttäter konnten bislang nicht ermittelt werden, da M. aussagt, er würde sie nicht näher kennen und könne daher keinerlei Angaben zu ihnen machen.

mbk


30.09.2010
(haolam.de)
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